Rechtstipps

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Recht

Gesundheit

 

Familie

Ein Scheinvater ist gleich zweimal der Dumme!

Ein Mann bezahl jahrelang Unterhalt für sein vermeintliches Kind. Es stellt sich raus das er nicht der Erzeuger ist. Nicht genug, dass er den zu Unrecht beanspruchten Unterhalt nicht zurück bekommt – es lauert noch eine weitere Rechtsfalle: Das Finanzamt entzieht ihm nachträglich die Steuervergünstigung, weil das Steuerrecht nun mal keine Entlastung für „Scheinväter“ vorsieht. Der Betrogene muss Geld, das er in Form von Kinderfreibeträge oder Kindergeld erhalten hat, zurückzahlen.

Niedersächsisches Finanzgericht: 13 K 332/02

Fazit: Es gibt keine Möglichkeit, sich gegen dieses Unrecht zu schützen.

Kindergeld zurück, wenn der Chef sich geirrt hat

Eltern müssen das Kindergeld zurückzahlen, wenn ihr volljähriges Kind in der Ausbildung mehr als 7680.-€ im Jahr verdient (zu versteuerndes Einkommen). Darauf sind Eltern vorbereitet. Doch jede Familie kann eine böse Überraschung erleben, wenn der Arbeitgeber des Kindes irrtümlich zu viel Weihnachtsgeld auszahlt. Dann muss das Kindergeld des gesamten Jahres zurückgegeben werden. Vor dieser Falle ist man auch dann nicht geschützt, wenn das Weihnachtsgeld an den Chef zurückgezahlt wird.

Finanzgericht Baden - Württemberg: 2K 359/01

Fazit: Rechtzeitig mit steuermindernden Ausgaben (Anschaffungen von Lehrbüchern, Computern usw.) gegensteuern.

Bestattungskosten: Auch als uneheliches Kind muss man zahlen

Auch wenn das nichteheliche Kind eines Verstorbenen angibt, „seit seiner Geburt keinen Kontakt“ zu seinem Erzeuger gehabt zu haben, muss das Kind die vom Sozialamt vorgestreckten Kosten für die Bestattung tragen. Argument der Richter: Die Kinder können sich das Geld von den Erben erstatten lassen.

Baden – Württemberg Verwaltungsgerichtshof: 1 S 681/04

Fazit: Auch als verstoßenes Kind sollte man Kontakt zu den biologischen Verwandten halten. Sonst findet man im Ernstfall die Erben nicht, die zur Zahlung verpflichtet sind.

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Gesundheit

Überhöhte Arztrechnungen

Private Krankenkassen können überhöhte Arztrechnungen ablehnen. Die Forderung des drei- bis vierfachen des üblichen Abrechnungssatzes ist so überhöht, dass als sittenwidrig gilt und abgelehnt werden kann.

(Landgericht Osnabrück, Az.: 9 S 537/02)

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Job

Kündigung: Wer sich nicht ausruhen kann, verliert seinen Job

Kann ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin, die sonntags Zeitung austrägt, keinen Ruhetag einräumen, weil sie Montags bis Samstag für einen anderen Auftraggeber arbeitet, so muss er ihr kündigen. Grund Für Sonntagsarbeit ist ein Ruhetag gesetzlich vorgeschrieben. Und das gilt auch bei mehreren Arbeitgebern.

Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 211/04

Fazit: Gefährliches Doppelspiel! Die Frau hätte auch den Vollzeitjob verlieren können.

Raucherentwöhnung kostet mehr Steuern

Finanziert ein Betrieb Mitarbeitern Raucherentwöhnungskurse und Nikotinpflaster, um ein Rauchverbot in den Betriebräumen besser durchzusetzen zu können, müssen die Arbeitnehmer diese Leistung als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Grund: Das private Interesse überwiegt.

Finanzgericht Köln: 2K 3877/02

Fazit: Ein Geschenk, das sich nicht lohnt. Bezahlen Sie die Entwöhnung lieber gleich selbst.

Freistellung

Betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freistellen lassen.

(Arbeitsgericht Frankfurt Az.: 22 Ga 325 / 04)

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Verkehr

Wer richtig parkt, zahlt für Gesetzesbrecher

Wenn Sie ihr Fahrzeug richtig Abstellen und auf der anderen Straßenseite 15 Fahrzeuge im Parkverbot stehen; kann die Polizei sie Abschleppen lassen. Der Grund: Ist die Straße jetzt zu eng und ein Rettungsfahrzeug kann nicht mehr eventuell durchfahren. Statt die Kosten den Falschparkern aufzubrummen, müssen Sie die Kosten tragen.

Verwaltungsgericht Arnsberg: 7 K4920/02

Fazit: Auch wenn Sie im Recht sind, dürfen Sie ein bestehendes Unrecht nicht noch verschlimmern.

Wer Falschparker abschleppen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen

Wenn ein Grundstücksbesitzer ein unberechtigt parkende Fahrzeug abschleppen lässt und das Fahrzeug dann unbemerkt abtransportiert wird, so bleibt der Auftraggeber auf den Koste sitzen. Grund: Die Personalien des Fahrers waren nicht mehr festzustellen. Und der Fahrzeughalter bleibt außen vor, da er nicht zwingend der Fahrer gewesen sein muss.

Amtsgericht Darmstadt: 319 C 287/02

Fazit: Veranlassen Sie das Abschleppen niemals selbst, sondern holen Sie die Polizei zu Hilfe.

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Versicherung

Doppelt versichert

Versicherungsnehmer sollten bei einer Unfallversicherung auch weitere parallel abgeschlossene Verträge angeben. Verneint ein Kunde die Frage danach, muss die Versicherung im Schadensfall nicht bezahlen.

(Landgericht Coburg, Az.: 12 O 984/02)

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Wohnen

Wenn die Wohnungsbeschreibung von der Realität abweicht:

z.B. Türen die in dem Grundriss eingezeichnet sind können nicht nachträglich eingefordert werden, wenn sie nicht im Übernahmeprotokoll mit erwähnt sind.

Amtsgericht Berlin – Charlottenburg: 232 C 24/04

Fazit: Unterschreiben Sie niemals ein Übergabeprotokoll, in dem nicht sämtliche Mängel genau aufgeführt sind. Oder „gemietet wie gesehen“ damit wird es sehr schwierig auch verdeckte Mängel einzufordern.

Nach dem Umzug: Möbel zurück in die alte Wohnung

Wenn ein Vermieter am Ende des Mietverhältnisses Forderung gegen seinen Exmieter hat, darf er ein Pfandrecht am Mobiliar des Mieters ausüben. Das Fatale: Er kann dieses Pfandrecht ohne nähere Spezifizierung der Geldforderung mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen – und zwar auch an den Möbeln, die der Mieter bereits mitgenommen hat. Die müssen zurück in die alte Wohnung. Der Vermieter hat einen Monat Zeit, seine Forderung genauer zu formulieren.

Oberlandesgericht Rostock: 3 U 68/04

Fazit: Vor solcher Willkür gibt es keinen Schutz. Einigen Sie sich über ausstehende Zahlungen vor dem Umzug – auch über Renovierungen.

Falsche Stromabrechnung: Das Geld ist für immer weg!

Ist der Stromzähler verwechselt worden und Sie zahlen mehr als zwei Jahre diese Stromrechnung, können Sie nur für die beiden letzten Abrechnungsjahre eine Erstattung verlangen oder bezahlen. Das Argument der Richter Rechtssicherheit bei der Abrechnung.

Fazit: Überprüfen Sie immer, ob auf Verbrauchsrechnungen die Zählernummer stimmt.

Sanierung

Mietobergrenzen in sogenannten Milieuschutzgebieten sind unzulässig. Wer als Hauseigentümer ein Mietshaus modernisiert und die Wohnung dort auf normalen Standart bringt, hat demnach Anspruch auf eine uneingeschränkte Genehmigung dafür. Die Behörde sei nicht berechtigt, dies durch Auflagen zur Einhaltung bestimmter Mietobergrenzen einzuschränken.

(OVG Az.: 2 B 3.02, 4.02, 5.02)

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